Spielen ist erst ab 18 Jahren erlaubt, und in jedem Konto liegen Einzahlungslimiten, Verlustlimiten, Sitzungslimiten, Selbstsperre und Bedenkzeit bereit.
Wer Altersgrenze, Lizenz und Ansprechstellen kennt, muss nicht lange suchen, wenn es einmal eng wird.
Genau dann sinnvoll, wenn du merkst, dass Einsätze oder Spielzeit mehr Raum nehmen als geplant.
Wir setzen auf klare, nachvollziehbare Einstellungen, damit du deinen Rahmen selbst im Griff behältst.
Hier findest du anonyme Anlaufstellen in der Schweiz und weisst, wann sie erreichbar sind.
Je früher du solche Anzeichen bei dir bemerkst, desto leichter fällt die Korrektur. Eine Limite oder eine Pause ist dann der erste Schritt zurück zu einem Spiel, das Unterhaltung bleibt und Geld kostet, statt es zu bringen.
Prüfe ruhig, ob dir die folgenden Punkte aus deinem Alltag bekannt vorkommen:
Klarheit vor der ersten Auszahlung. Zeig dich bei der Registrierung mit einem gültigen Ausweis, denn das Konto gibt es erst ab 18 Jahren. Dieselben Unterlagen prüfen wir vor der ersten Auszahlung, damit Alter und Person zweifelsfrei feststehen.
Wenn der Rechner geteilt wird. Richte auf dem Familienrechner und auf dem Handy eine Sperrsoftware für Glücksspielseiten ein. Was gesperrt ist, lässt sich nicht nebenbei öffnen, und das nimmt Druck aus dem Alltag.
Was kann ich als Angehöriger tun? Sprich ohne Vorwurf über das, was du beobachtest, statt über Schuld zu streiten. Die Telefonberatung Spielen ohne Sucht ist unter 0800 040 080 rund um die Uhr kostenlos und anonym erreichbar.
Kurz weg statt ganz aus. Für eine Unterbrechung von Stunden oder Tagen setzt du im Konto eine Bedenkzeit. Sie beginnt sofort und hält dich vom Spielen fern, ohne dass dein Zugang endgültig geschlossen wird. Danach kannst du wieder einsteigen.
Wenn du mehr Abstand brauchst. Bei einer Selbstsperre schliesst du deinen Zugang für einen langen Zeitraum und kannst sie nicht vorzeitig aufheben. Richte sie über den Sperrpunkt in deinem Konto ein; während dieser Zeit bleibt der Spielbetrieb für dich zu.
Gilt sie auch für mich? Diese Spielsperre nach Art. 80 BGS führen die Schweizer Spielbanken unter Aufsicht der ESBK. Du beantragst sie bei einer Schweizer Spielbank, sie gilt landesweit auch für Online-Grossspiele, und aufheben lässt sie sich frühestens nach drei Monaten. esbk.admin.ch
Nach diesen Antworten weißt du, welche Schritte dein Konto kennt und wann sie greifen.
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